Mietbedingungen  
  1 Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.


2 Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit die EVENTPARTNER GmbH nicht vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Allfällige Verletzungen dieser Vereinbarung würden uns gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

3 Preise
Alle unsere veröffentlichen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen in Schweizer Franken und verstehen sich exkl. MwSt., Spesen und Transport. Wir behalten uns vor die Mietpreise ohne vorherige Anzeige entsprechend anzupassen.

4 Zahlung
Die EVENTPARTNER GmbH behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung und ein Depot in angemessener Höhe zu verlangen. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Umtriebsentschädigung fällig. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

5 Verzug
Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen von mehr als 10 Tagen berechnen wir vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5%. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.-- fällig.

6 Rücktrittsrecht
Bei Zahlungsverzug behält sich die EVENTPARTNER GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte und Installationen zurückzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen.

7 Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

8 Mietdauer
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Für längere Mietdauer gilt folgendes:
2 Tage: Faktor 1,5
3 Tage: Faktor 2
4 Tage: Faktor 2,5
5 Tage: Faktor 3
6 Tage: Faktor 3.5
1 Woche: Faktor 4
2 Wochen: Faktor 5
für längere Mietdauer bitte spezielle Konditionen anfragen.
Das Mietmaterial wird mit Absprache der EVENTPARTNER GmbH abgeholt und wieder retourniert.

9 Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die EVENTPARTNER GmbH nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die EVENTPARTNER GmbH zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter berechtigt eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
Nicht retournierte, verschmutzte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle Mietgeräte nur für den Gebrauch in trockenen Räumen geeignet.
Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (bzw. Lieferscheines) das einwandfreie Funktionieren der Mietgeräte. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Beim Einsetzen von technisch aufwändigen Geräten (wie z.B. Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemässe Funktion übernommen.
Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von EVENTPARTNER GmbH erstellte Bestandesaufnahme.
Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der EVENTPARTNER GmbH.

10 Schadenersatz
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche des Mieters, so für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden. Soweit die Haftung der EVENTPARTNER GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten der EVENTPARTNER GmbH. Dem Mieter obliegt in jenem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

11 Annullierung
Tritt ein Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens bis drei Tage vor Mietbeginn 10% des Auftragswertes als Stornierungskosten fordern.
Sind durch die EVENTPARTNER GmbH bereits Vorbereitungen, anderweitige Absagen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so ist die EVENTPARTNER GmbH berechtigt, den tatsächlichen Aufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.

12 Versicherung
Die Geräte samt Zubehör sind während der Mietdauer nicht versichert. Die Versicherung ist in jedem Fall Sache des Mieters.

13 Erfüllungsort
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Embrach.

 
     
 
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